GEZ und Internet-PCs
“Niemand entkommt der GEZ, außer er zieht in eine einsame Waldhütte und verständigt sich künftig nur von Angesicht zu Angesicht, durch lautes Rufen oder per Briefpost und Festnetztelefon.“, Christian Stöcker bei Spiegel Online am 07.02.2006
Ganz kurz: Ab dem 01. Januar 2007 werden PCs mit Internetverbindung in Deutschland als Fernseher angesehen.
Wenn es aber nur um eine prinzipielle Möglichkeit des Empfangs von Sendern von ARD und ZDF geht, kann dann das explizite Filtern öffentlich-rechtlicher Webinhalte auf Routern die Gebührenpflicht kippen? Ich bin, obwohl dann nicht mehr in Deutschland lebend, gerne bereit, eine solche Blacklist vorzuschalten. Spinnen wir weiter: Die erste Instanz, der Hardwarerouter, ist zwar theoretisch als PC anzusehen, verfügt aber weder über Hardware noch Schnittstellen für Monitore bzw. Lautsprecher. Hier übergebe ich an die Juristen unter den Lesern…
Ich bin zwar kein Jurist, jedoch weiß ich jetzt schon dass öffentlich nicht zwangsweise rechtlich (korrekt) ist. Literaturwissenschaftler vermuten hier zu Recht ein Wortspiel
Eins ist jedoch klar, sollte die GEZ weiterhin fest überzeugt davon sein, dass ich mit meinem IPCop oder gar meinem Webserver Ihren ohnehin sinnlosen Scheiß empfangen will, möchte ich auf die noch aussenstehende Bekanntschaft mit einem Ballsportgerät für kürzere Distanzen hinweisen. Ich bin gern bereit, dieses aus seiner Tasche zu nehmen und den einen oder anderen Kurzdistanzabschlag zu üben. Ohne Golfball.
Hier sollten, in Anbetracht der rechtlichen Einstufung von Haustieren (Schmeissfliegen sind zwar keine Haustiere per se) als Objekte keine Konsequenzen zu befürchten sein - bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 15‚Ǩ.
Dieser kann dann allerdings als Dienst an der Allgemeinheit oder Spende steuerlich abgesetzt werden.
DU bist Deutschland!