“Niemand entkommt der GEZ, außer er zieht in eine einsame Waldhütte und verständigt sich künftig nur von Angesicht zu Angesicht, durch lautes Rufen oder per Briefpost und Festnetztelefon.“, Christian Stöcker bei Spiegel Online am 07.02.2006
Ganz kurz: Ab dem 01. Januar 2007 werden PCs mit Internetverbindung in Deutschland als Fernseher angesehen.
Wenn es aber nur um eine prinzipielle Möglichkeit des Empfangs von Sendern von ARD und ZDF geht, kann dann das explizite Filtern öffentlich-rechtlicher Webinhalte auf Routern die Gebührenpflicht kippen? Ich bin, obwohl dann nicht mehr in Deutschland lebend, gerne bereit, eine solche Blacklist vorzuschalten. Spinnen wir weiter: Die erste Instanz, der Hardwarerouter, ist zwar theoretisch als PC anzusehen, verfügt aber weder über Hardware noch Schnittstellen für Monitore bzw. Lautsprecher. Hier übergebe ich an die Juristen unter den Lesern…